Aufsichtspflicht
Mit der Anmeldung im Haus für Kinder übertragen Eltern ihre nach §1631 BGB geregelte Berechtigung und Pflicht zur Aufsicht über Ihr(e) Kind(er) auf den Träger der Einrichtung, die Gemeinde Sachsenkam. Während des Besuches der Einrichtung ruht somit die Aufsichtspflicht der Eltern. Das pädagogische Personal hat in dieser Zeit die erforderliche Aufsicht sicherzustellen. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf die Zeit der Betreuung. Sie beginnt mit der persönlichen Übergabe des/r Kindes/er und endet mit der Abholung in der Einrichtung. Die Hortkinder sollen sich bei Ankunft im Haus anmelden und dürfen das Haus am Nachmittag nur nach Absprache mit dem zuständigen Personal verlassen.

Alleine nach Hause
Auf Grund der Aufsichtspflicht und der damit an uns übertragenen
Verantwortung, soll kein Kind alleine nach Hause gehen. Bitte holen Sie deshalb Ihr(e) Kind(er) bei uns ab. Dies gilt auch für das Bringen in die Einrichtung. Falls Sie einen Dritten (z.B. Oma, Opa, Tagesmutter) berechtigen möchten, dies zu tun, brauchen wir eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits. Regelmäßige „Abholer“ können im Betreuungsvertrag genannt werden. Die Hortkinder dürfen die Einrichtung auch alleine verlassen. Hierzu benötigen wir im Vorfeld eine schriftliche Erlaubnis der Eltern.

Ansteckende Krankheiten
Wir alle tragen Sorge für die Gesundheit der Kinder in unserer Einrichtung. Deshalb möchten wir Sie bitten, Ihr Kind bei Anzeichen einer Krankheit zu Hause zu betreuen. Nach §34 des Infektionsschutzgesetztes sind Eltern und sonstige Sorgeberechtigte außerdem verpflichtet ansteckende Krankheiten unverzüglich in der sog. Gemeinschaftseinrichtung anzuzeigen. In der Einrichtung erfolgt dann ein Aushang. Dies gilt auch, wenn Familienmitglieder betroffen sind.
Bei vollständiger Genesung darf das Kind die Kindertageseinrichtung wieder besuchen. Wir behalten uns vor ggf. auf die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu bestehen.
Folgende Krankheiten betrifft dies:
– Keuchhusten
– Masern
– Scharlach
– Diphtherie
– Mumps
– Röteln
– Windpocken
– Mundfäule
– eitrige Bindehautentzündung (Kojunktivitis)
– Durchfall
– parasitärem Befall (z.B. Scabies, Milben, Läuse) – fieberhaften Erkrankungen u.ä.
Bei mehreren Fällen von hochansteckenden Krankheiten wird außerdem automatisch das Gesundheitsamt informiert und ggf. eine vorübergehende Schließung der Einrichtung vorgenommen.

Barfuß laufen
Bei uns dürfen die Kinder bei warmen Wetter im Garten Barfuß laufen. Wer dies nicht möchte, meldet dies bitte dringend dem pädagogischen Personal. Dringend mitzuteilen sind dahingehend auch Allergieren bei Bienen- und Wespenstiche.

Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
Der BEP ist unsere Arbeitsgrundlage für die pädagogische Arbeit im Elementarbereich. Im BEP finden sich alle Eckpunkte dazu, wie eine fachlich fundierte Bildung, Betreuung und Erziehung in unserem Haus geschehen soll. Wie dieser Betreuungs- und Bildungsauftrag in unserer Einrichtung umgesetzt wird, können Sie unter anderem den Wochenplänen und Aushängen in den einzelnen Gruppen entnehmen.

Buchungszeiten
Die Betreuungszeiten können derzeit auch während des laufenden Jahres zum jeweiligen 1. eines Kalendermonates geändert werden. Wenden Sie sich hierzu bitte bis spätestens zum 15. des Vormonates an die Verwaltung in Reichersbeuern (kita@vgreichersbeuern.de).

C

Datenschutz
Wir unterliegen in unserer Kindertageseinrichtung dem Grundrecht des
Datenschutzes. Für die von uns erhobenen Daten gilt das Prinzip der
Zweckbindung, d.h. personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur im
Bereich des Haus für Kinder verwendet. Die Weitergabe an Dritte (z.B. die
Schule, Kooperationseinrichtungen, Ärzte) erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung Ihrerseits und ist durch unseren Betreuungsvertrag geregelt. Das gesamte pädagogische Personal der Einrichtung unterliegt der Schweigepflicht.

Dokumentation
Die Entwicklung Ihres/r Kindes/r in unserem Haus wird durch das pädagogische Personal anhand von Beobachtung schriftlich und/oder bildhaft dokumentiert. Anhand dieser Dokumentation sind wir wiederum in der Lage, Ihnen die einzelnen Entwicklungsschritte, sowie den Alltag des Kindes in der Einrichtung darzustellen. Wir sind auf Grund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet für jedes Kind, jährlich, bestimmte Beobachtungsinstrumente zu verwenden und diese in der Einrichtung für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Elterngespräche
Finden in unserer Einrichtung wenn möglich zeitnah und regelmäßig statt. Termine für Gespräche werden an den Pinnwänden in den Gruppen bekannt gegeben. Für Sorgen, Wünsche und Anregungen haben wir in Tür- und Angelgesprächen innerhalb der Bring- und Abholzeit täglich ein offenes Ohr für Sie. Wir freuen uns außerdem sehr, wenn zu den Gesprächsterminen beide Sorgeberechtigte erscheinen.

Elternbeirat
Der Elternbeirat wird zu Beginn des Kindergartenjahres gewählt. Entsprechend der Größe der Einrichtung werden 5 Beiräte und 5 Stellvertreter gewählt. Der Elternbeirat hat eine beratende und unterstützende Funktion, jedoch keine Entscheidungsbefugnis.

Erste Hilfe
Das pädagogische Personal in unserer Einrichtung ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen 1. Hilfe Kurs zu absolvieren. Wir leisten im Notfall die Erstversorgung am Kind, rufen bei Bedarf die Rettung und geben unverzüglich auch den Erziehungsberechtigten Bescheid. Zecken fallen lt. Gesetz auch unter den Begriff einer Maßnahme zur 1. Hilfe. Falls wir die Eltern des gebissenen Kindes telefonisch nicht unverzüglich erreichen, entfernen wir die Zecke beim Entdecken und kennzeichnen die Stelle des Bisses gut sichtbar. Wer damit nicht einverstanden ist, meldet dies bitte schriftlich beim Eintritt des Kindes in die Einrichtung dem päd. Personal.

Erziehungspartnerschaft
Bedeutet für uns eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Gelingende
Erziehung in unserem Haus für Kinder kann nur passieren, wenn Eltern und päd. Personal vertrauensvoll miteinander umgehen. Als familienergänzende Einrichtung möchten wir versuchen gemeinsam mit Ihnen Sorge für eine positive Entwicklung Ihres/r Kindes/r zu tragen.

Ferienplanung
Zu Beginn des Jahres erhalten die Eltern die Ferienplanung unserer Einrichtung.
Diese enthält Schließzeiten der Einrichtung, sowie die Zeiten für den Feriendienst. Gesetzlich hat die Einrichtung einen Anspruch auf 35 Schließtage, meist belaufen sich unsere Schließtage auf 23 – 27 Tage. Eine verbindliche Anmeldung im Vorfeld (Fristen beachten) ist nötig, um ausreichendes Personal und die damit verbundene Einhaltung der Aufsichtspflicht, sowie des gesetzlichen Anstellungsschlüssels einhalten zu können.

Fotos
Wir dokumentieren den Alltag im Kindergarten, sowie Geburtstage, Ausflüge etc. im und um das Haus für Kinder, unter anderem anhand von Fotos. Die entstandenen Bilder unterliegen natürlich ebenfalls dem Datenschutz. Wie wir im Einzelfall mit den Aufnahmen Ihres Kindes umzugehen haben, ist im Betreuungsvertrag geregelt.

Geburtstag
Diesen besonderen Tag wollen auch wir hier in der Einrichtung mit Ihrem Kind feiern. Zusätzlich zu einer kleinen Zeremonie am Geburtstage des Kindes gibt es einmal monatlich einen feierlich gestalteten Brunch mit allen Kindern. Mitgebracht werden können hier je nach Wunsch des Kindes die verschiedensten Speisen wie Kuchen, Würstchen, Obst, Gemüse,… (Bitte vorab in die jeweiligen Gruppenlisten eintragen)

Haftung
Für mitgebrachte Spielsachen, Schmuck, Kleidung, etc. können wir hier in der Einrichtung keine Haftung übernehmen.

Hygiene
Zur Einhaltung des hygienischen Standards orientieren wir uns in der Einrichtung an den Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes. Die Mitarbeiterinnen in der Einrichtung nehmen regelmäßig an Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz teil. Die Eltern erhalten von uns ein Merkblatt gemäß §34 Abs. 5 des IfSG. Außerdem gibt es in unserer Einrichtung einen eigens erstellten Rahmenhygieneplan für das Reinigungspersonal und die pädagogischen Mitarbeiterinnen.

Informationen
Alle wichtigen Informationen, Termine, etc. der Kindertageseinrichtung erhalten Sie an unseren Infotafeln. Außerdem werden regelmäßig sog. Elternbriefe mit wichtigen Informationen zu Veranstaltungen uvm. an Sie ausgehändigt. Nach Wunsch werden aktuelle Aushänge auch per E-Mail versandt.

J

Kleidung
Die Kleidung Ihres/r Kindes/r sollte bequem, kindgerecht und dem Wetter entsprechend gewählt werden. Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, wenn die Kleidung schmutzig geworden ist. „Ersatzkleidung“ darf gerne in der Einrichtung deponiert werden.

Konzept
Informationen über die pädagogische Arbeit in unsere Einrichtung finden Sie in unserer Konzeption. Diese wird regelmäßig auf die aktuellen Gegebenheiten, den Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes, sowie in Bezug auf dem Wandel der Gesellschaft und auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Elementarpädagogik abgestimmt.

Lebensmittel
Die Kinder sollen in der Einrichtung Brotzeit machen. Bitte geben Sie Ihrem Kind deshalb (in einer Brotzeitdose) eine gesunde, kindgerechte Brotzeit mit. Getränke bekommt Ihr Kind hier in der Einrichtung. Es gibt unter anderem Tee, Wasser, sowie ab und an auch Kakao und Saftschorlen. Das Getränkegeld ist im Haus für Kinder bereits im Beitrag enthalten.

Medikamente
Die Gabe von Medikamenten ist dem pädagogischen Personal lt. Gesetz untersagt. Bei speziellen Krankheitsbildern (Fieberkrämpfen, Asthma, etc.) können wir dies dennoch in Ausnahmefällen tun. Die Befugnis dazu erhalten wir über den Kinderarzt und die Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes. Hierzu gibt es einen speziellen Vordruck der vom Kinderarzt ausgefüllt und bei uns in der Einrichtung vorliegen muss.

Mittagessen
Unsere Einrichtung bietet in Kooperation mit einem Cateringunternehmen ein warmes Mittagessen für Kinder an. Dieses kann monatlich gebucht werden. Für Kinder mit längeren Buchungszeiten (nach 14.00 Uhr) ist das Mittagessen an diesen Tagen verpflichtend.

N

Öffnungszeiten
Unsere Einrichtung hat Montag bis Donnerstag von 7:15 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitags von 7:15 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. Derzeit können die Kinder zwischen 7:15 Uhr und 08:30 Uhr in die Einrichtung gebracht und ab 12:30 Uhr wieder abgeholt werden. Diese Zeiten ergeben sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbuchungszeit von 20 Wochenstunden. Die Eltern müssen Ihre Kinder rechtzeitig abholen, d.h. die Einrichtung soll mit Ende der Öffnungszeit verlassen werden.

Partizipation und Planung
Partizipation (Mitbestimmung) der Eltern in Bezug auf die pädagogische Arbeit in der Einrichtung ist uns wichtig. Deshalb erhalten Sie von uns frühzeitig Informationen zur Planung hier in der Einrichtung. Im Gegenzug freuen wir uns über Vorschläge oder Ihre Unterstützung. Auch eine Hospitation (Besuch) in der Kindertageseinrichtung ist – mit vorheriger Absprache – jederzeit möglich.
Zusätzlich findet jährlich eine schriftliche Elternbefragung statt.

Portfolio
Unsere Einrichtung arbeitet unter anderem mit dem sog. „Portfolio“ als Instrument der Entwicklungsdokumentation. Hier entstehen sog. Portfolioordner in denen mit Bildern und Lerngeschichten die Entwicklung ihres Kindes festgehalten wird. Diesen Ordner bekommt Ihr Kind nach seiner Kita-Zeit mit nach Hause. Wir erlauben uns im Rahmen dessen einen jährlichen Unkostenbeitrag abzurechnen.

Praktikum
Wir möchten jungen Erwachsenen gerne die Möglichkeit geben, das Berufsfeld der Kinderpflegerin bzw. Erzieherin kennen zu lernen bzw. unterstützen diesen Ausbildungsweg. Deshalb werden Sie in unserer Einrichtung immer wieder Praktikantinnen und Praktikanten antreffen.

Qualität
Wir möchten in unsere Einrichtung „Qualität bieten“. Hierzu freuen wir uns immer über konstruktives Feedback, Wünsche und Vorschläge Ihrerseits. Auch erarbeiten wir im Team einen Leitfaden zum Thema Qualität.

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Schließung
Das Haus für Kinder behält sich vor, bei besonderen Anlässen (z.B. bei Epidemien, krankheitsbedingter Ausfall des Stammpersonals) die Einrichtung auch kurzfristig zu schließen.

Schule
Wir stehen regelmäßig mit der Grundschule Reichersbeuern in Kontakt. Diese Kooperation ist uns vor allem in Hinblick auf unsere Vorschulerziehung sehr wichtig. In diesem Rahmen finden Gegenseitige Besuche, Hospitation, die Teilnahem an Informationsveranstaltungen und Elternabenden, sowie ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt.

Sonnenschutz
Sonnenschutz ist für Kinder im Kleinkindalter unerlässlich. Das pädagogische Personal ist aber leider nicht dazu berechtigt Kindern Creme aufzutragen. Wir bitten Sie deshalb darum, dass die Kinder im Sommer bereits eingecremt zu uns kommen. Außerdem ist uns auch ein Sonnenschutz für den Kopf wichtig, falls ein Kind einmal keinen Sonnenhut dabei hat, sorgen wir aus unserem Fundus für Ersatz.

Sport und Bewegungserziehung
Wir planen regelmäßig Sport- und Bewegungseinheiten in unseren Wochenplan mit ein. Deshalb sollte Ihr Kind immer ein Turnsäckchen mit Sportbekleidung und Turnschuhen dabei haben. Dieses darf gerne in der Einrichtung verbleiben. In der Kinderkrippe reicht es aus, wenn die Kinder an den Turn-Tagen bequeme Kleidung tragen.

Team
Damit Betreuung, Bildung und Erziehung in der Einrichtung gelingen kann ist eine der Grundvoraussetzung die Zusammenarbeit des Teams. Deshalb finden wöchentlich Teamsitzungen in verschiedenen Groß- und Kleinteams statt. Außerdem findet jährlich mindestens ein Team-Tag statt, an dem die Einrichtung geschlossen ist.

Umwelt
Unsere Umwelt ist uns wichtig. Zum einen legen wir viel Wert auf Umweltbewusstsein und trennen deshalb unseren Müll. Bitte unterstützen Sie uns hierbei und geben Ihrem Kind z. B. die Brotzeit in einer Dose mit. Außerdem wollen wir auch unsere Umwelt erleben, das heißt wir unternehmen Ausflüge und Wanderungen und erkunden Sachsenkam, sowie unsere nähere Umgebung.

Versicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst hier in der Einrichtung nur
Personenschäden, nicht Sachschäden (s. „H“aftung). Diese können nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen (§§823 und 839 BGB) geltend gemacht werden. Die Kinder sind bei einem Unfall über die Unfallversicherung des Trägers (Gemeindeunfallversicherungsverband) versichert. Ein Unfall ist der Einrichtungsleitung deshalb unverzüglich mitzuteilen.

Verabschieden
Damit wir unserer Aufsichtspflicht nachkommen können, soll kein Kind „zufällig verschwinden“. Deshalb ist es uns wichtig, dass alle Kinder sich bei einer Kollegin verabschieden, bzw. von Ihnen abgemeldet werden, wenn sie Mittags abgeholt werden.

Werte
Erziehung und Bildung bedeutet auch die Werte und Normen in der heutigen Gesellschaft kennen zu lernen und zu (er)leben. Für uns bedeutet dies ein „wertvoller“ Umgang miteinander. Also gegenüber Kindern, Eltern und dem Träger. Dazu gehört hier in Sachsenkam insbesondere auch die Kultur, das Brauchtum und vor allem die bayerische Sprache.

Wickeln
Falls Ihr Kind beim Eintritt in den Kindergarten noch eine Windel braucht, sprechen Sie bitte im Vorfeld das pädagogische Personal in den einzelnen Gruppen persönlich an. Wir versuchen eine Lösung zu finden die sowohl für Ihr Kind, als auch für Sie als Eltern und das pädagogische Personal praktikabel und sinnvoll ist.

X, Y

Zum Schluss
Unser wichtigstes Anliegen ist, dass sich Ihre Kinder und auch Sie sich in unserem Haus für Kinder wohl, verstanden und angenommen fühlen. Deshalb ist uns eine vertrauensvolle Atmosphäre wichtig. Wir möchten Sie bitten sich bei Problemen, Anregungen, Wünschen oder sonstigen Anliegen jederzeit an uns zu wenden.
Denn was wir nicht wissen – können wir im Bedarfsfall auch nicht ändern.