Aufsichtspflicht
Mit der Anmeldung im Haus für Kinder übertragen Eltern ihre nach §1631
BGB geregelte Berechtigung und Pflicht zur Aufsicht über Ihr(e) Kind(er) auf
den Träger der Einrichtung, die Gemeinde Sachsenkam. Während des
Besuches der Einrichtung ruht somit die Aufsichtspflicht der Eltern. Das
pädagogische Personal hat in dieser Zeit die erforderliche Aufsicht
sicherzustellen. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf die Zeit der Betreuung.
Sie beginnt mit der persönlichen Übergabe des/r Kindes/er und endet mit der
Abholung in der Einrichtung. Die Hortkinder sollen sich bei Ankunft im Haus
anmelden und dürfen das Haus am Nachmittag nur nach Absprache mit dem
zuständigen Personal verlassen.
Alleine nach Hause
Auf Grund der Aufsichtspflicht und der damit an uns übertragenen
Verantwortung, soll kein Kind alleine nach Hause gehen. Bitte holen Sie deshalb
Ihr(e) Kind(er) bei uns ab. Dies gilt auch für das Bringen in die Einrichtung. Falls
Sie einen Dritten (z.B. Oma, Opa, Nachbarn) berechtigen möchten, dies zu tun,
brauchen wir eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits. Regelmäßige
„Abholer“ können im Betreuungsvertrag genannt werden. Die Hortkinder
dürfen die Einrichtung auch alleine verlassen. Hierzu benötigen wir im Vorfeld
eine schriftliche Erlaubnis der Eltern.
Ansteckende Krankheiten
Wir alle tragen Sorge für die Gesundheit der Kinder in unserer Einrichtung.
Deshalb möchten wir Sie bitten, Ihr Kind bei Anzeichen einer Krankheit zu
Hause zu betreuen. Nach §34 des Infektionsschutzgesetztes sind Eltern und
sonstige Sorgeberechtigte außerdem verpflichtet ansteckende Krankheiten
unverzüglich in der sog. Gemeinschaftseinrichtung anzuzeigen. In der
Einrichtung erfolgt dann ein Aushang. Dies gilt auch, wenn Familienmitglieder
betroffen sind.
Bei vollständiger Genesung darf das Kind die Kindertageseinrichtung wieder
besuchen. Wir behalten uns vor ggf. auf die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu
bestehen. Folgende Krankheiten betrifft dies:
- Keuchhusten
- Masern
- Scharlach
- Diphtherie
- Mumps
- Röteln
- Windpocken
- Mundfäule
- eitrige Bindehautentzündung (Kojunktivitis)
- Durchfall
- parasitärem Befall (z.B. Scabies, Milben, Läuse) – fieberhaften Erkrankungen u.ä.
Bei gehäuften Fällen von hochansteckenden Krankheiten wird außerdem
automatisch das Gesundheitsamt informiert und von diesem ggf. eine
vorübergehende Schließung der Einrichtung vorgenommen.
Barfuß laufen
Bei uns dürfen die Kinder bei warmem Wetter im Garten Barfuß laufen. Wer dies
nicht möchte, meldet sich bitte vorab beim pädagogischen Personal. Dringend
mitzuteilen sind dahingehend auch allergische Reaktionen bei Bienen- und
Wespenstichen.
Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
Der BEP ist die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit mit den Kindern im
Elementarbereich. Wie in einem „Lehrplan“ bildet der BEP die
Rahmenbedingungen und Eckpunkte einer fachlich fundierten Bildungs- und Erziehungsarbeit ab. Wie dieser Betreuungs- und Bildungsauftrag in unserer
Einrichtung konkret umgesetzt wird, ist zum einen in der Konzeption, als auch
aktuell anhand der Wochenpläne und Aushänge im Haus, sowie in den einzelnen
Gruppen ersichtlich.
Brotzeit
Die Kinder können bei uns in der Einrichtung Brotzeit machen bzw. Frühstücken.
Bitte geben Sie Ihrem Kind deshalb eine gesunde, kindgerechte Brotzeit (in einer
Brotzeitdose) mit. In der Krippe sollten Trauben, Tomaten, Blaubeeren etc. bitte
bereits aufgeschnitten (am besten geviertelt) sein. Grund hierfür ist die hohe
Erstickungsgefahr.
Wir betreuen außerdem auch immer wieder Kinder die eine Nussallergie
aufweisen, manchmal ist diese auch noch gar nicht bekannt. Wir möchten Sie
deshalb bitten, generell auf Nüsse (z.B. als Snack, oder Backzutat) zu verzichten. In
der Krippe sind Nüsse generell verboten. Getränke bekommt Ihr Kind hier in der
Einrichtung. Es gibt unter anderem Tee, Wasser, sowie ab und an auch Kakao und
Saftschorlen. Das Getränkegeld ist im Beitrag bereits enthalten.
Buchungszeiten
Die Buchungszeiten für Ihr Kind können derzeit auch während des laufenden
Betreuungsjahres zum jeweils 1. eines Kalendermonates geändert werden.
Änderungen müssen der Leitung aber bis spätestens zum 15. des Vormonates,
schriftlich vorliegen. Hierzu finden Sie auf unserer Homepage das
Änderungsformular, dass Sie gleich ausfüllen und per E-Mail an uns schicken
können. Dies gilt auch für die An- oder Abmeldungen, oder sonstige Änderungen
beim täglichen Mittagessen.
C
Datenschutz
Wir unterliegen in unserer Kindertageseinrichtung dem Grundrecht des
Datenschutzes. Für die von uns erhobenen Daten gilt das Prinzip der
Zweckbindung, d.h. personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur im
Bereich des Haus für Kinder verwendet. Die Weitergabe an Dritte (z.B. die
Schule, Kooperationseinrichtungen, Ärzte) erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher
Einwilligung der Eltern und ist durch unseren Betreuungsvertrag geregelt.
Auch Sie liebe Eltern bekommen ab und an Gespräche der Kinder o.ä. mit. Wir
möchten darauf hinweisen, dass alle Informationen (Daten der Kinder, Situationen
aus dem Alltag, etc.) dem Datenschutz und somit der Schweigepflicht unterliegen.
Da dies ein besonders sensibles Thema ist, stellt ein Verstoß einen Kündigungsgrund für das bestehende Betreuungsverhältnis dar. Auch das gesamte Personal
der Einrichtung unterliegt der Schweigepflicht.
Dokumentation
Die Entwicklung Ihres/r Kindes/r in unserem Haus wird durch das pädagogische
Personal anhand von Beobachtungen schriftlich und/oder bildhaft dokumentiert.
Anhand dieser Dokumentation sind wir wiederum in der Lage, Ihnen die einzelnen
Entwicklungsschritte, sowie den Alltag des Kindes in der Einrichtung darzustellen.
Wir sind auf Grund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet für jedes Kind,
jährlich, bestimmte Beobachtungsinstrumente zu verwenden und diese in der
Einrichtung für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.
Eingewöhnung
Die Eingewöhnung ist eine der sensibelsten und auch wichtigsten Phasen während
der gesamten Kindergartenzeit. In diesem Zeitraum wird der Grundstock der
Kindergartenzeit Ihres Kindes gesetzt. Bitte nehmen Sie sich für diese Phase
genügend Zeit damit sowohl Ihr Kind als auch Sie gut bei uns im Haus ankommen
können. Halten Sie sich deshalb bitte mindesten 2-3 Wochen frei, um flexibel auf
die Bedürfnisse Ihres Kindes reagieren zu können.
Elterngespräche
Finden in unserer Einrichtung wenn möglich zeitnah und regelmäßig statt. Termine
für Gespräche werden von den jeweiligen Gruppen bekannt gegeben. Für Sorgen,
Wünsche und Anregungen haben wir in Tür- und Angelgesprächen innerhalb der
Bring- und Abholzeit täglich ein offenes Ohr für Sie. Wir freuen uns außerdem sehr,
wenn zu den Gesprächsterminen beide Sorgeberechtigte erscheinen, auch wir
versuchen Gespräche immer zu zweit zu führen.
Elternbeirat
Der Elternbeirat wird zu Beginn des Kindergartenjahres gewählt. Entsprechend der
Größe der Einrichtung werden 5 Beiräte und 5 Stellvertreter gewählt. Der
Elternbeirat hat eine beratende und unterstützende Funktion, jedoch keine
Entscheidungsbefugnis.
Erste Hilfe
Das pädagogische Personal in unserer Einrichtung ist verpflichtet, alle zwei Jahre
einen 1. Hilfe Kurs zu absolvieren. Wir leisten im Notfall die Erstversorgung am
Kind, rufen bei Bedarf die Rettung und geben unverzüglich auch den
Erziehungsberechtigten Bescheid. Zecken fallen lt. Gesetz auch unter den Begriff
einer Maßnahme zur 1. Hilfe. Falls wir die Eltern des gebissenen Kindes telefonisch
nicht unverzüglich erreichen, entfernen wir die Zecke beim Entdecken und
kennzeichnen die Stelle des Bisses gut sichtbar. Wer damit nicht einverstanden ist,
meldet dies bitte schriftlich beim Eintritt des Kindes in die Einrichtung dem päd.
Personal bzw. der Leitung.
Erziehungspartnerschaft
Bedeutet für uns eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Gelingende
Erziehung in unserem Haus für Kinder kann nur passieren, wenn Eltern und päd.
Personal vertrauensvoll, als „Partner auf Augenhöhe“, miteinander umgehen. Als
familienergänzende Einrichtung möchten wir versuchen, gemeinsam mit Ihnen
Sorge für eine positive Entwicklung Ihres/r Kindes/r zu tragen.
Ferienplanung
Zu Beginn des Jahres erhalten die Eltern die Ferienplanung unserer Einrichtung.
Dieser enthält Schließzeiten der Einrichtung, sowie die Zeiten für den Feriendienst.
Gesetzlich hat die Einrichtung einen Anspruch auf 35 Schließtage, meist belaufen
sich unsere Schließtage auf bis zu 30 Tage. Eine verbindliche Anmeldung in den
Feriendienstlisten ist im Vorfeld (Fristen beachten) nötig, um ausreichendes
Personal und die damit verbundene Einhaltung der Aufsichtspflicht, sowie des
gesetzlichen Anstellungsschlüssels einhalten zu können. Die Anmeldung zum
Feriendienst läuft Online. Sie erhalten den Link per E-Mail oder finden den QR Code
an den Infotafeln in beiden Häusern.
Fotos
Wir dokumentieren sowohl den Alltag der Kinder, als auch Geburtstage, Ausflüge
etc. im und um das Haus für Kinder unter anderem anhand von Fotos. Die
entstandenen Bilder unterliegen natürlich ebenfalls dem Datenschutz. Wie wir im
Einzelfall mit den Aufnahmen Ihres Kindes umgehen, ist im Betreuungsvertrag
geregelt.
Geburtstag
Diesen besonderen Tag wollen auch wir hier in der Einrichtung mit Ihrem Kind
feiern. Zusätzlich zu einer kleiner Zeremonie am Geburtstage des Kindes gibt es im
Kindergarten einmal monatlich einen feierlich gestalteten Brunch mit allen Kindern.
Mitgebracht werden können hier je nach Wunsch des Kindes die verschiedensten
Speisen wie Kuchen, Würstchen, Obst, Gemüse, uvm. (Bitte vorab in die jeweiligen
Gruppenlisten eintragen). In der Kinderkrippe und im Hort feiern wir den
Geburtstag ebenfalls im Rahmen einer kleinen Zeremonie. Näheres hierzu
sprechen Sie bitte im Vorfeld mit dem Personal ab.
Haftung
Für mitgebrachte Spielsachen, Schmuck, Kleidung, etc. können wir keine Haftung
übernehmen.
Homepage
Sie finden unser Haus für Kinder natürlich auch im Internet. Auf unserer Homepage
versuchen wir Aktuelles, als auch Wissenswertes rund um unsere Einrichtung zur
Verfügung zu stellen. Neben den Essensplänen, Formularen und Terminen, stellt
sich dort auch immer unser aktuelles Team vor. Schauen Sie doch mal vorbei.
www.hausfuerkinder-sachsenkam.de
Hygiene
Zur Einhaltung der hygienischen Standards orientieren wir uns in der Einrichtung an
den Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes. Die
Mitarbeiterinnen in der Einrichtung nehmen regelmäßig an Belehrungen nach dem
Infektionsschutzgesetz teil. Die Eltern erhalten von uns ein Merkblatt gemäß §34
Abs. 5 des IfSG. Außerdem gibt es in unserer Einrichtung einen eigens erstellten
Rahmenhygieneplan für das Reinigungspersonal und die pädagogischen
Mitarbeiterinnen.
Informationen
Alle wichtigen Informationen, Termine, etc. der Kindertageseinrichtung erhalten Sie
an unseren Infotafeln und per Mail. Außerdem werden regelmäßig sog.
Elternbriefe mit wichtigen Informationen zu Veranstaltungen uvm. an Sie
ausgehändigt. Nützliches und Wissenswertes finden Sie außerdem auf unsere
Homepage (www.hausfuerkinder-sachsenkam.de) und ganz neu auch auf
Instagram (haus.fuer.kinder.sachsenkam). Schauen Sie doch mal vorbei.
J
Kleidung
Die Kleidung Ihres/r Kindes/r sollte bequem, kindgerecht und dem Wetter
entsprechend gewählt werden. Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, wenn
die Kleidung schmutzig geworden ist. „Ersatz – und Wechselkleidung“ darf gerne in
der Einrichtung deponiert werden.
Konzept
Informationen über die pädagogische Arbeit in unserer Einrichtung finden Sie in
unserer Konzeption. Diese wird regelmäßig auf die aktuellen Gegebenheiten, den
Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes, sowie in Bezug auf den
Wandel der Gesellschaft und auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse im
Bereich der Elementarpädagogik abgestimmt.
L
Medikamente
Die Gabe von Medikamenten ist dem pädagogischen Personal lt. Gesetz untersagt.
Bei speziellen Krankheitsbildern (Fieberkrämpfen, Asthma, etc.) können wir dies
dennoch in Ausnahmefällen tun. Die Befugnis dazu erhalten wir über den
Kinderarzt und die Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes. Hierzu gibt es
einen speziellen Vordruck der vom Kinderarzt ausgefüllt und bei uns in der
Einrichtung vorliegen muss.
Mittagessen
Unsere Einrichtung bietet in Kooperation mit einem Cateringunternehmen ein
warmes Mittagessen für Kinder an. Dieses kann monatlich gebucht werden. Für
Kinder mit längeren Buchungszeiten (nach 14.00 Uhr) ist das Mittagessen an diesen
Tagen aus pädagogischen Gründen verpflichtend. In der Kinderkrippe ist das Essen bereits im Rahmen einer Pauschale im Beitrag enthalten. Im Hort ist das Essen an
den jeweiligen Betreuungstagen des Kindes zu buchen.
N
Öffnungszeiten
Unsere Einrichtung hat von Montag bis Donnerstag von 7:15 Uhr bis 16:00 Uhr, am
Freitag bis 14.00 Uhr geöffnet. Derzeit können die Kinder zwischen 7:15 Uhr und
08:30 Uhr in die Einrichtung gebracht und ab 12:00 Uhr wieder abgeholt werden.
Diese Zeiten ergeben sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestbuchungszeit von 20 Wochenstunden. Die Eltern müssen Ihre Kinder
rechtzeitig abholen, d.h. die Einrichtung muss mit Ende der Buchungszeiten
verlassen werden. Im Hort gilt eine Kernzeit bis 15.30 Uhr.
Partizipation und Planung
Partizipation (Mitbestimmung) der Eltern in Bezug auf die pädagogische Arbeit in
der Einrichtung ist uns wichtig. Deshalb erhalten Sie von uns frühzeitig
Informationen zur Planung hier in der Einrichtung. Im Gegenzug freuen wir uns
über Vorschläge oder Ihre Unterstützung. Auch eine Hospitation (Besuch) in der
Kindertageseinrichtung ist – mit vorheriger Absprache – möglich.
Zusätzlich findet jährlich eine schriftliche Elternbefragung statt. Die Kinder werden
im Rahmen der pädagogischen Arbeit sowohl bei der Planung als auch bei der
Durchführung einzelner Projekte miteinbezogen. Unter anderem geschieht dies
durch regelmäßige Kinderkonferenzen, im täglichen Morgenkreis und Anhand von
Kinderumfragen.
Portfolio
Unsere Einrichtung arbeitet unter anderem mit dem sog. „Portfolio“ als Instrument
der Entwicklungsdokumentation. Hier entstehen sog. Portfolioordner in denen mit
Bildern und Lerngeschichten die Entwicklung ihres Kindes festgehalten wird. Diesen
Ordner bekommt Ihr Kind als Erinnerung zum Ende der Krippen-, Kindergartenoder Hortzeit mit nach Hause. Wir erlauben uns dafür einen jährlichen
Unkostenbeitrag abzurechnen der Bereits im Beitrag enthalten ist.
Praktikum
Wir möchten jungen Erwachsenen gerne die Möglichkeit geben, das Berufsfeld der
Kinderpflegerin bzw. Erzieherin kennen zu lernen und unterstützen diesen
Ausbildungsweg. Deshalb werden Sie in unserer Einrichtung immer wieder
Praktikantinnen und Praktikanten antreffen.
Qualität
Wir möchten in unsere Einrichtung „Qualität“ bieten. Hierzu freuen wir uns immer
über konstruktives Feedback, Wünsche und Vorschläge Ihrerseits. Auch
überarbeiten wir im Team regelmäßig unser Handbuch zur Qualitätssicherung.
Regen
Wir gehen auch bei Regenwetter nach draußen. Bitte deponieren Sie deshalb
Regekleidung, inkl. Matschhose, sowie Gummistiefel und ggf. auch
Wechselkleidung am Garderobenplatz Ihres Kindes. (Bitte alles mit Namen
versehen)
Schließung
Das Haus für Kinder behält sich vor, bei besonderen Anlässen (z.B. bei Epidemien,
krankheitsbedingter Ausfall des Stammpersonals) die Einrichtung auch kurzfristig
zu schließen.
Schule
Wir stehen regelmäßig mit der Grundschule Reichersbeuern und Waarkirchen in
Kontakt. Diese Kooperation ist uns vor allem in Hinblick auf unsere
Vorschulerziehung sehr wichtig. In diesem Rahmen finden gegenseitige Besuche, Hospitation, die Teilnahme an Informationsveranstaltungen und Elternabenden,
sowie ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt.
Schutzkonzept
Unsere Einrichtung hat zum Schutz der uns anvertrauten Kinder ein spezielles
Konzept erarbeitet, welches alle Mitarbeiter*innen im Haus beachten müssen.
Inhalte und Wertvorstellungen, sowie Maßnahmen die getroffen werden, um die
körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder zu garantieren, wurden
gemeinsam im Team erarbeitet. Das Konzept ist sowohl auf unserer Homepage, als
auch im Haus veröffentlicht.
Sonnenschutz
Sonnenschutz ist für Kinder im Kleinkindalter unerlässlich. Wir bitten Sie deshalb
darum, dass die Kinder im Sommer bereits eingecremt zu uns kommen. Außerdem
ist auch eine entsprechende Kopfbedeckung unerlässlich. Falls ein Kind einmal
keinen Sonnenhut dabei hat, sorgen wir aus unserem Fundus für Ersatz.
Sport und Bewegungserziehung
Wir planen regelmäßig Sport- und Bewegungseinheiten in unserem Wochenplan
mit ein. Deshalb sollte Ihr Kind immer ein Turnsäckchen mit Sportbekleidung und
Turnschuhen dabei haben. Dieses darf gerne in der Einrichtung verbleiben. In der
Kinderkrippe reicht es aus, wenn die Kinder an den Turntagen bequeme Kleidung
tragen. (Bitte alles mit Namen versehen)
Team
Damit Betreuung, Bildung und Erziehung in der Einrichtung gelingen kann, ist eine
der Grundvoraussetzung die Zusammenarbeit des Teams. Deshalb finden
wöchentlich Teamsitzungen in verschiedenen Groß- und Kleinteams statt.
Außerdem findet jährlich mindestens ein Team-Tag zur gemeinsamen
Weiterbildung statt, an dem die Einrichtung geschlossen ist.
Umwelt
Unsere Umwelt ist uns wichtig. Wir legen deshalb viel Wert auf
Umweltbewusstsein und trennen beispielsweise unseren Müll. Bitte unterstützen
Sie uns hierbei und geben Ihrem Kind z. B. die Brotzeit in einer Dose mit.
Außerdem wollen wir auch unsere Umwelt erleben, das heißt wir unternehmen
Ausflüge und Wanderungen und erkunden Sachsenkam, sowie unsere nähere
Umgebung.
Versicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst hier in der Einrichtung nur
Personenschäden, nicht Sachschäden (s. „Haftung). Diese können nach den
allgemeinen gesetzlichen Regelungen (§§823 und 839 BGB) geltend gemacht
werden. Die Kinder sind bei einem Unfall über die Unfallversicherung des Trägers
(Gemeindeunfallversicherungsverband) versichert. Ein Unfall ist der
Einrichtungsleitung deshalb unverzüglich mitzuteilen.
Verabschieden
Damit wir unserer Aufsichtspflicht nach kommen, darf kein Kind „zufällig
verschwinden“. Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass alle Kinder sich bei einer
Kollegin verabschieden, bzw. von Ihnen abgemeldet werden, wenn sie abgeholt
werden.
Werte
Erziehung und Bildung bedeutet unter anderem, die Werte und Normen in der
heutigen Gesellschaft kennen zu lernen und zu (er)leben. Für uns ist ein
„wertvoller“ Umgang miteinander und vor allem gegenüber den Kindern (s.
Schutzkonzept), als auch mit den Eltern und dem Träger grundlegend. Dazu gehört
hier in Sachsenkam insbesondere die Kultur, das Brauchtum und vor allem die
bayerische Sprache.
Wickeln
Falls Ihr Kind beim Eintritt in den Kindergarten noch eine Windel benötigt, ist dies
kein Problem. Bitte sprechen Sie im Vorfeld das pädagogische Personal in den
einzelnen Gruppen persönlich an. Wir versuchen eine Lösung zu finden die sowohl
für Ihr Kind, als auch für Sie als Eltern und das pädagogische Personal praktikabel
und sinnvoll ist.
X, Y
Zum Schluss
Unser größtes Anliegen ist es, dass sich Ihre Kinder und auch Sie sich in unserem
Haus für Kinder wohl, verstanden und angenommen fühlen. Deshalb ist uns eine
vertrauensvolle Atmosphäre wichtig. Wir möchten Sie bitten sich bei Problemen,
Anregungen, Wünschen oder sonstigen Anliegen jederzeit an uns zu wenden.
Denn was wir nicht wissen – können wir im Bedarfsfall auch nicht ändern.